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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma medyjet GmbH & Co.KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von denVerkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennenwir nicht an, es sei denn, wir hätten ausschließlich schriftlich ihrer Geltungzugestimmt. Unsere Verkaufs bedingungen gelten auch dann, wenn wir inKenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen ab -weichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlosausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführungdieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlichniedergelegt.

3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinneder §§ 14, 310 Abs. I BGB.

2. Angebote

1. Die Bestellung ist als Angebot zu qualifizieren, das wir innerhalb einer Fristvon vier Wochen ab Unterzeichnung der Bestellung annehmen können. DieAnnahme der Bestellung innerhalb dieser Frist kann erfolgen durch schrift -liche Bestätigung oder Ausführung der Lieferung.

2. Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, falls dieBestellung nicht angenommen wird.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preiseab Werk.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen einge schlossen; siewird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungs stellung in der Rechnunggesondert ausgewiesen.

3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzugsofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

5. Zahlungen sind unmittelbar an die Firma medyjet GmbH & Co. KG zuleisten. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind unsere Mitarbeiter nur mitschriftlicher Inkasso vollmacht ermächtigt.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegen -ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkanntsind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweitbefugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnisberuht.

4. Lieferzeit /Verzug

1. Wir sind bemüht, genannte Liefertermine einzuhalten. Angegebene Liefer -zeiten sind jedoch stets nur annähernd und unverbindlich.

2. Teillieferungen sind zulässig.

3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung allertechnischen Fragen voraus; des weiteren die rechtzeitige und ordnungsgemäßeErfüllung von Mitwirkungspflichten des Bestellers.

4. Ist Montage vereinbart, hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass zumangekündigten Zeitpunkt unsere Mitarbeiter Zutritt zum vor gesehenenStand ort des Gerätes haben und die technischen Voraussetzungen für dieInbetriebnahme gegeben sind.

5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstigeMitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehendenSchaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Sofern diese Voraussetzungen der vorstehenden Ziffer 4.5 vorliegen, gehtdie Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech -terung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieserin Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde -liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 odervon § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Bestellerberechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllungin Fortfall geraten ist.

8. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Liefer -verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahr -lässigen Vertragsverletzung beruht ; ein Verschulden unserer Ver treter oderErfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefer vertrag nicht aufeiner von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, istunsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretendenSchaden begrenzt.

9. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von unszu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesent -lichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftungauf den vorhersehbaren, typischerweise ein tretenden Schadenbegrenzt.

10.Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbe -halten.

5. Versand/Gefahrübergang

1. Soweit nichts abweichendes vereinbart wurde, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

2. Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Ver sicherung derWare gegen Transportschäden erfolgt grundsätzlich nur auf ausdrücklichenWunsch und auf Kosten des Bestellers.

6. Gewährleistung und Haftung

1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegen heiten ordnungsgemäßnachgekommen ist. Die Ware ist unverzüglich auf Transportschäden,Falschlieferung und Mängelabweichungen zu untersuchen. Transportschädensind gegenüber dem Beförderer geltend zu machen. Soweit wiruns zur Übernahme der Transport gefahr bereit erklärt haben, sind Ansprüche des Bestellers wegen Transportschäden ausgeschlossen, fallsdieser es unterlässt, die Schäden dem Transportunternehmer anzuzeigenund uns unverzüglich zu verständigen.

2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller berechtigt, Nacherfüllungin Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuenmangelfreien Sache zu verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wirverpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Auf -wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkostenzu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsachenach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der BestellerSchadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreteroder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzungangelastet wird ist die Schadens ersatzhaftung auf den vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt derLeistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Ziffer 3 auf Ersatzdes vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit bleibt unberührt ; dies gilt auch für die zwingende Haftungnach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit sich aus den vorstehendenBestimmungen nichts abweichendes ergibt.

8. Die Verjährungsfrist für MaÅNngelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

9. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479BGB bleibt unberührt ; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Lieferung dermangelhaften Sache.

7. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vor gesehen,ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs– ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprücheaus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungenoder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschädengemäß § 823 BGB.

2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen und eingeschränktist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens -ersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mit arbeiter, Vertreter undErfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingangaller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor ; wenn der Besteller Kaufmann ist,darüber hinaus bis zum Eingang aller aus der Geschäftsverbindung mit ihmzustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,sind wir berechtigt, Herausgabe der Kaufsache zu verlangen. In derZurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zuderen Verwertung befugt ; der Ver wertungserlös ist auf die Verbindlichkeitendes Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzu -rechnen.

3. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und biszur Eigentumsübertragung diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, WasserundDiebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu ver sichern. SofernWartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Bestellerdiese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Bestellerunverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns diegerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPOzu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

5. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgangweiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhedes Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm ausder Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, undzwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitungweiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Bestellernach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbsteinzuziehen, bleibt davon unberührt ; wir verpflichten uns jedoch, dieForderungen nicht einzu ziehen, solang der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungenordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Istdies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abge -tretenen For derungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzugerforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigtund den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wirdstets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nichtgehörenden Gegenstände verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum ander neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderenverarbeiteten Gegenstände z. Zt. der Verarbeitung. Für die durch Bear -beitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehaltgelieferte Kaufsache.

7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständenuntrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sacheim Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischtenGegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Mischung in derWeise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so giltals vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum übertraÅNgt.Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentumfür uns.

8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen desBestellers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheitendie zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt ; dieAuswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zuverklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechtsist ausgeschlossen.

10.Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere die Bestimmungen dieses Vertrages bzw. Allge meine Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich ineinem derartigen Fall eine Neuregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichenZweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und die sie vereinbarthätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.